CDU Wartenberg
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Neuigkeiten
25.11.2019, 06:30 Uhr
CDU Wartenberg fragt Innenministerium:
Oberste Kommunalaufsicht soll Widerstreit der Interessen bei möglicher neuer Abstimmung zur Ortsumgehung B 254 prüfen
WARTENBERG. Der CDU-Fraktion in Wartenberg liegt eine erste Antwort ihrer Briefe zum Vorgehen des hessischen Wirtschaftsministers Al-Wazir wegen des Baues Ortsumgehung der Bundestraße B 254 vor. Nachdem der CDU-Fraktionsvorsitzende Lukas Kaufmann in jüngster Zeit sowohl Al-Wazir als auch das Bundesverkehrsministerium um Stellungnahme bat, hat sich nun die ebenfalls angeschriebene Kommunalaufsicht des Vogelsbergkreises zu Wort gemeldet.
Einen möglichen Beschluss in Wartenberg zur Ortsumgehung Lauterbach/Wartenberg im Zuge der B 254 Fulda-Alsfeld soll das Innenministerium bewerten. Foto: Kaufmann
Landrat Manfred Görig (SPD) stellt klar, dass sein Haus – die untere Kommunalaufsicht für den Vogelsbergkreis - in der Frage keine Stellungnahme abgeben werde, ob dieses Mal die Regeln des Widerstreites der Interessen (§ 25 Hessische Gemeindeordnung) für diejenigen Gemeindevertreter, die Grundeigentümer auf der geplanten Trasse sind, zuträfen. Im vorliegenden Fall gebe es die Besonderheit, dass das Land selbst – handelnd durch Staatsminister Al-Wazir – eine mögliche (erneute) Abstimmung von der Gemeindevertretung verlange. Deshalb müsse letztlich die Landesregierung – auch als oberste Kommunalaufsichtsbehörde – über die rechtliche Qualität eines Mitwirkungsverbots an einem möglichen erneuten Beschluss entscheiden. Daher empfehle Landrat Görig, sich an die Landesregierung zu werden.

Nun hat CDU-Fraktionsvorsitzender Kaufmann das Innenministerium als oberste Kommunalaufsicht des Landes Hessen um Klärung innerhalb der Landesregierung gebeten. Bei der vorherigen, unaufgeforderten Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom August 2018 zu der Umgehung, für die seit einigen Jahren ein Planfeststellungsverfahren beim RP Gießen läuft, gab es schon Differenzen über die rechtliche Bedeutung des Beschlusses (10:9 gegen Umgehung) wegen der Teilnahme von Grundeigentürmern auf der Trasse. Der seinerzeitige Beschluss der Gemeindevertretung Wartenberg wurde von der staatlichen Kommunalaufsicht beim Landrat des Vogelsbergkreises in Lauterbach als „nicht rechtlich bindend“ eingestuft. Ein Widerstreit der Interessen konnte deshalb zum damaligen Zeitpunkt nicht vorliegen. Kaufmann: „Das Schreiben des hessischen Wirtschaftsministers stellt nach unserer Auffassung diesmal eine rechtlich relevante Abfrage des Für oder Wider der Ortsumgehung dar.“

Deshalb habe man Innenminister Peter Beuth um Klärung gebeten, ob (a) das Abfragen von Gemeinden außerhalb des laufenden Planfeststellungsverfahrens zu Ortsumgehungen überhaupt zulässig sei, (b) welche Bedeutung solche politischen Abfragen in rechtlicher Hinsicht für ein laufendes Planfeststellungsverfahren hätten und, (c) ob Grundstückseigentümer als Gemeindevertreter auch außerhalb förmlicher Verfahren an solchen Abstimmungen teilnehmen dürften, wenn diese (im Ablehnungsfalle) als beendende Entscheidung für solch ein Großprojekt durch die Landesregierung in Gestalt des Verkehrsministers abgefragt werde.