CDU Wartenberg
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12.11.2019, 11:00 Uhr
CDU-Wartenberg schaltet wegen Al-Wazir-Brief zur B 254 Berliner Verkehrsministerium ein
Lob an SPD im Kreis und Verwunderung über deren Kreistagsabgeordneten Dr. Dahlmann
Wegen des umstrittenen Briefes des hessischen Wirtschaftsministers Al-Wazir zur geplanten Ortsumfahrung Lauterbach und Wartenberg im Zuge der B 254 Fulda-Alsfeld, der die beiden beteiligten Kommunen sowie den Vogelsbergkreis zu einer erneuten förmlichen Beschlussfassung auffordert, hat sich die Wartenberger CDU-Fraktion mittlerweile an das Bundesverkehrsministerium in Berlin gewandt.
Klares Bekenntnis zur Ortsumgehung des Bürgerbündnisses bei der Kreistagssitzung am 11. November 2019 in Romrod.
Man bitte um Stellungnahme, ob das ungewöhnliche Verfahren dessen Billigung finde. Schließlich habe der Deutsche Bundestag zuletzt im Fernstraßenausbaugesetz 2016 die Dringlichkeit der Umgehung bestätigt. Der Vogelsberger Kreistag sowie die Kreisstadt Lauterbach und die Gemeinde Wartenberg hätten im Zuge des Planfeststellungsverfahren (Anhörung 2016) grundsätzliche Zustimmung mitgeteilt, erläutert Fraktionsvorsitzender Lukas Kaufmann. Der unaufgeforderte Beschluss der Wartenberger Gemeindevertretung - außerhalb dieses gesetzlichen Verfahrens - vom August 2018 sei hingegen amtlich als „nicht rechtlich bindend“ eingestuft worden.

Auch habe man Minister Al-Wazir angeschrieben und aufgefordert, das Vorhaben nach Recht und Gesetz zu bewerten. Zudem solle er die Frage beantworten, warum aus seinem Hause Anfang 2017 von Staatssekretär Samson festgestellt wurde, dass bei zwei Kommunen und unterschiedlichen Voten es eine neue „fachliche (!) Prüfung“ geben solle. Die jetzige Abfrage mache aber den Eindruck einer politischen Entscheidung außerhalb des gesetzlichen und derzeit laufenden Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium Gießen, schreibt Kaufmann an Al-Wazir.

Konkret müsse das Ministerium erklären, wie es damit umgehen wolle, (a) wenn es zu keiner „aktuellen“ Abstimmung in der Gemeindevertretung Wartenberg komme, (b) wenn es – etwa durch Nichtteilnahme von Gemeindevertretern als betroffene Grundstückeigentümer - zu Stimmengleichheit und dadurch Ablehnung eines wie auch immer gearteten Beschlussvorschlages komme und (c) wenn die Gemeindevertretung einen möglichen negativen Beschluss zur Ortsumgehung etwa im Frühjahr 2021 nach veränderter Besetzung in einen positiven Beschluss ändert – „kommt dann die Umgehung wieder in hohe Priorität?“, will die CDU genau wissen.
Vor einer möglichen erneuten Abstimmung in Wartenberg auf den Erlass von Minister Al-Wazir hin, solle die staatliche Kommunalaufsicht beim Vogelsbergkreis im Vorfeld prüfen, ob dieses Mal die Regeln des Widerstreites des Interessen (§ 25 Hessische Gemeindeordnung) für diejenigen Gemeindevertreter, die Grundeigentümer auf der geplanten Trasse sind, zuträfen, heißt es in dem Schreiben an das Landratsamt.

Nach der großen Zustimmung des Vogelsberger Kreistages am Montag zur Ortsumfahrung Lauterbach/Wartenberg danke die Wartenberger CDU ausdrücklich Landrat Manfred Görig (SPD) und Erstem Kreisbeigeordneten Dr. Jens Mischak (CDU) für ihr unmissverständliches Eintreten für das so wichtige Projekt. Auch gelte dem Fraktionsvorsitzenden der SPD im Kreistag Dank für seine klaren Worte zur Realisierung des Vorhabens. Matthias Weitzel dürfe aber gerne mit seinem Stellvertreter im Fraktionsvorsitz, Wartenbergs Bürgermeister Dr. Dahlmann, einmal ein Gespräch über dessen Mandatsverständnis führen. Dr. Dahlmann habe als einziger aus der großen Koalition gegen die Umgehung gestimmt, obwohl dies ausdrücklich Gegenstand der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD im Kreis sei. Bemerkenswert sei auch Dahlmanns Begründung zum „Nein“ in der Sitzung, er koppele als Kreistagsabgeordneter seine Stimme an die jeweilige Beschlusslage in seiner Gemeinde. Vor drei Jahren stimmte Dahlmann im Kreistag noch für die Umgehung. Dieses Verhalten, so kritisiert CDU-Sprecher Kaufmann, erinnere an ein „imperatives Mandat“, was aus Verfassungsgründen verboten sei. Und die Begründung widerspreche auch der Hessischen Landkreisordnung (§ 28, Absatz 1: „Die Kreistagsabgeordneten üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden“), hebt Kaufmann hervor. Dr Dahlmann habe bei der Kreistagswahl 2016 rund 15 000 Stimmen im gesamten Vogelsbergkreis erhalten, in Wartenberg davon 1 500.